AGB

1. Geltungsbereich 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge durch welche der Weihnachtsmann zu Lübeck in Bezug auf Weihnachtsmannbuchungen vom Auftraggeber beauftragt wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 2.1. Gegenstand des Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Tätigkeit vom Weihnachtsmann zu Lübeck. Der Auftrag kommt durch schriftliche (auch per e-mail) oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag zustande.

 

3. Leistungsänderungen / Stornierungen 3.1. Bei Storno vertraglich vereinbarter Veranstaltungen durch den Auftraggeber entsteht für den Weihnachtsmann zu Lübeck  folgender Anspruch:

  • a) bei Rücktritt/Absage bis 112 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – 25 % Stornogebühr von der vereinbarten Gage
  • b) bei Rücktritt/Absage bis 56 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – 50 % Stornogebühr von der vereinbarten Gage
  • c) bei Rücktritt/Absage bis 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – 80 % Stornogebühr von der vereinbarten Gage
  • d) bei Rücktritt/Absage ab kürzer als 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – 100 % Stornogebühr von der vereinbarten Gage

Die Stornierung eines Termins bedarf der Schriftform. 3.3. Die rechtzeitige Verschiebung (länger als 30 Tage vor der Veranstaltung) vereinbarter Termine ist in Abstimmung mit den  Weihnachtsmann zu Lübeck ggf. möglich.

 

4. Haftung bei Absage von Veranstaltungen durch den Auftragnehmer 4.1. Werden Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Auftragnehmers) abgesagt, erfolgt selbstverständlich eine Rückerstattung möglicher bereits entrichteten Vorauszahlungen. 4.2. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Erkrankung des Auftragnehmers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Ausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Veranstaltungsausfall entstehenden Auslagen. 4.3. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Veranstalters vorliegen, ausgeschlossen. 4.4. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1. Das Honorar für die Leistungen vom Weihnachtsmann zu Lübeck  wird als Festpreis oder nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet und vorher schriftlich oder mündlich vereinbart. Daneben hat der  Weihnachtsmann zu Lübeck  je nach Art der Veranstaltung (nicht bei privaten Bescherungen) Anspruch auf mit dem Auftrag verbundene Auslagen. Dies gilt insbesondere wenn mit dem Auftrag Reisekosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten verbunden sind. 5.2. Dem Veranstalter obliegt vor, während und nach der Veranstaltung die angemessene Bewirtung des Auftragnehmers mit Speisen und Getränken, je nach Art und Dauer der Veranstaltung. Lebensmitteln aus kontrolliert biologischem Anbau und kontrolliert biologischer Tierhaltung sind bei Verfügbarkeit gegen über Lebensmitteln aus konventionellen Anbaumethoden und konventioneller Tierhaltung stets vorrangig zu behandeln. Sollte der Veranstalter die Bewirtung nicht übernehmen entsteht ein zusätzlicher Anspruch auf Erstattung von Auslagen der Bewirtung. 5.3. Die vertraglich vereinbarten Honorarsätze werden, nach Abzug möglicher Vorauszahlungen, mit Rechnungsstellung bei Vertragserfüllung in bar fällig. Bei Zahlungsverzug entstehen für den Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. auf die Rechnungssumme.

 

6. Datenschutz 6.1. Die vom Auftraggeber überlassenen Informationen dürfen vom  Weihnachtsmann zu Lübeck nur für die Bearbeitung des Auftrages eingesetzt werden. 6.3. Der Auftraggeber und dem  Weihnachtsmann zu Lübeck werden personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur für auftragsbezogene Zwecke verarbeiten und nutzen. 6.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, die er der  Weihnachtsmann zu Lübeck im Zusammenhang mit dem Auftrag überlässt, von Gerd Brandt mit der gebotenen Sorgfalt elektronisch gespeichert werden können. 6.5. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass der Weihnachtsmann zu Lübeck ihn als Kunden benennen kann. Die Verwendung des Logos des Auftraggebers eingeschlossen.

 

7. Haftung 7.1. Der Weihnachtsmann zu Lübeck haftet dem Auftraggeber gegenüber für die vom Weihnachtsmann zu Lübeck vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 7.2. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des bezahlten Honorars. 7.3. Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei vom  Weihnachtsmann zu Lübeck vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 7.4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Weihnachtsmann zu Lübeck  verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung. 7.5. Der Veranstalter verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer einer Veranstaltung abzuschließen und haftet für etwaig entstehende Schäden an Betriebsmitteln vom Weihnachtsmann zu Lübeck.

 

8. Nutzungs- und Urheberrechte 8.1. Die Nutzung der erbrachten Leistungen, der künstlerischen Inhalte und des Namens des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Weihnachtsmann zu Lübeck. 8.2. Soweit künstlerische Programme urheberrechtsfähig sind, bleibt der Weihnachtsmann zu Lübeck Urheber und kann diese Programme uneingeschränkt nutzen. 8.3. Die vom Weihnachtsmann-Service-Nord dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Flyer, Konzepte, etc.) sind geistiges Eigentum vom Weihnachtsmann zu Lübeck und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung vom  Weihnachtsmann-Service-Nord kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

10. Schlussbestimmungen 10.1. Für alle Ansprüche aus dem Auftrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2. Gerichtsstand für alle Leistungen ist Lübeck, sofern der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem nicht öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde. 10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Auftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht. 10.4. Sollte eine der Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder aus sonstigem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Weihnachtsmann zu Lübeck und der Auftraggeber verpflichten sich in einem solchen Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.